1. Geltungsbereich und Rollen
Diese AGB gelten für alle Endreinigungen, die über abgabeklar gebucht werden. abgabeklar ist ein Angebot der Akbas Web & IT GmbH, Kaiseraugst (nachfolgend „wir“).
Wir vermitteln Endreinigungen an geprüfte Partner-Reinigungsfirmen aus der Region (nachfolgend „Partnerfirma“). Wir sind zuständig für die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Partnerfirma und wickeln Buchung, Terminabsprache und Zahlung ab. Die Reinigung führt die Partnerfirma in eigenem Namen und in eigener Verantwortung aus. Sie leistet die Abgabegarantie (Ziffer 5) und haftet für alles rund um den Auftrag (Ziffer 9).
2. Vertragsschluss
Der Vertrag über die Reinigung kommt direkt zwischen Ihnen und der Partnerfirma zustande. Wir schliessen ihn in deren Namen ab und sind nicht selbst Vertragspartei der Reinigung. Mit uns vereinbaren Sie die Vermittlung, die Terminabsprache und die Abwicklung der Zahlung.
Mit dem Absenden des Buchungsformulars geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag über die Reinigung kommt zustande, wenn wir Ihnen den Termin per E-Mail bestätigen. In der Bestätigung nennen wir Ihnen die ausführende Partnerfirma. Können wir den Wunschtermin nicht vermitteln, melden wir uns mit einem Alternativvorschlag. Sie sind dann nicht gebunden.
3. Leistungsumfang
Die Partnerfirma reinigt die Wohnung entsprechend den üblichen Anforderungen von Schweizer Liegenschaftsverwaltungen bei der Wohnungsabgabe. Dazu gehören insbesondere Küche, Bad/WC, Fenster und Storen, Böden, Türen, Einbauschränke und Heizkörper sowie die gebuchten Zusatzleistungen.
Voraussetzungen: Die Wohnung ist bei Arbeitsbeginn vollständig geräumt, Strom und Wasser sind verfügbar und der Zugang ist sichergestellt.
4. Preise
Es gilt der bei der Buchung angezeigte Fixpreis in Schweizer Franken inkl. MWST. Er basiert auf Ihren Angaben zu Wohnungsgrösse und Zusatzleistungen. Weicht die Wohnung erheblich davon ab (z. B. nicht geräumt, ungewöhnlich starke Verschmutzung, Schimmel, Haustier-Spuren, grössere Fläche als angegeben), kann der Mehraufwand nach vorheriger Absprache mit Ihnen verrechnet werden.
5. Abgabegarantie
Die Abgabegarantie leistet die ausführende Partnerfirma. Beanstandet die Verwaltung bei der Wohnungsabnahme Reinigungsmängel, bessert die Partnerfirma diese kostenlos nach, bis die Reinigung abgenommen ist. Voraussetzungen:
- Der Termin für die Abnahme wird mit Ihnen vereinbart. Die Partnerfirma ist zu diesem Termin vor Ort.
- Die Wohnung wurde nach der Reinigung nicht mehr benutzt.
Nicht unter die Garantie fallen Schäden, normale Abnützung, nicht entfernbare Verfärbungen oder Verkalkungen sowie Arbeiten, die nicht Teil des gebuchten Umfangs sind.
6. Zahlung
Sie bezahlen den Fixpreis direkt bei der Buchung per TWINT oder Banküberweisung. Die Zahlungsangaben sehen Sie nach dem Absenden der Buchung und in der Bestätigungsmail. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich. Der Termin ist fest eingeplant, sobald Ihre Zahlung eingegangen ist. Können wir den Termin nicht bestätigen, erstatten wir Ihnen den Betrag vollständig zurück.
Wir ziehen den Betrag im Namen und auf Rechnung der Partnerfirma ein und halten ihn zurück, bis Sie uns die erfolgreiche Wohnungsabgabe bestätigt haben. Erst dann zahlen wir die Partnerfirma aus. So sind Sie als Kundin oder Kunde geschützt, und die Partnerfirma hat die Sicherheit, dass ihre Arbeit bezahlt wird.
Für die Vermittlung erhalten wir von der Partnerfirma eine Provision. Sie ist im Fixpreis bereits enthalten. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Bestätigen Sie die Abgabe nicht und melden Sie uns innert 7 Tagen nach dem Abnahmetermin keine schriftliche Beanstandung, gilt die Abgabe als erfolgreich und wir zahlen die Partnerfirma aus. Eine Beanstandung schicken Sie per E-Mail an info@akbas-it.ch, wenn möglich mit dem Abnahmeprotokoll der Verwaltung. Liegt eine Beanstandung vor, halten wir den Betrag zurück, bis sie zwischen Ihnen und der Partnerfirma geklärt ist. Massgebend ist das Abnahmeprotokoll.
Wir entscheiden nicht selbst über eine Beanstandung. Einigen Sie sich mit der Partnerfirma nicht innert 30 Tagen, zahlen wir den Betrag erst nach einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung von Ihnen und der Partnerfirma oder nach dem Entscheid einer zuständigen Stelle aus.
7. Verschiebung und Annullierung
Bis 7 Tage vor dem Termin ist eine Annullierung kostenlos. Bis 48 Stunden vor dem Termin werden 50 % des Preises fällig. Danach oder bei Nichterscheinen sind 100 % geschuldet. Verschiebungen sind nach Verfügbarkeit möglich. Bereits bezahlte Beträge erstatten wir abzüglich dieser Kosten zurück.
8. Ihre Mitwirkung
Sie sorgen dafür, dass das Team zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Wohnung hat und informieren uns über Besonderheiten (z. B. empfindliche Oberflächen, Parkmöglichkeiten). Kann die Reinigung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht stattfinden, gilt Ziffer 7.
9. Haftung
9.1 Ihre Vertragspartnerin für die Reinigung ist die Partnerfirma. Sie haftet für alles rund um den Auftrag, insbesondere für die Ausführung, für Schäden an der Wohnung und an Ihrem Eigentum, für verlorene Schlüssel und für die Abgabegarantie. Jede Partnerfirma muss uns vor der Aufnahme eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen.
9.2 Erscheint die Partnerfirma nicht, organisieren wir nach Möglichkeit sofort Ersatz. Gelingt das nicht, erhalten Sie den bezahlten Betrag vollständig zurück. Für weitere Kosten, etwa zusätzliche Miettage, haftet die Partnerfirma.
9.3 Sichtbare Schäden melden Sie bitte spätestens bei der Abnahme, verborgene sofort nach der Entdeckung. Wir leiten die Meldung an die Partnerfirma weiter und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
9.4 Wir haften für die sorgfältige Vermittlung, die Abwicklung der Buchung und die Verwahrung Ihrer Zahlung. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleibt die Haftung für Absicht, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.
10. Datenschutz
Wie wir Ihre Daten bearbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Akbas Web & IT GmbH in Kaiseraugst. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 ZPO vorbehalten.