Aktualisiert am 4. Oktober 2026
Der Zeitplan bis zur Abgabe
- Drei Monate oder mehr vorher: schriftlich kündigen, Fristen und Termine im Mietvertrag prüfen.
- Vier bis sechs Wochen vorher: Endreinigung buchen und den Abnahmetermin mit der Verwaltung vereinbaren.
- In der letzten Woche: Wohnung räumen, Kleinigkeiten reparieren, Dübellöcher klären.
- Am Tag vor oder am Tag der Abgabe: Endreinigung in der leeren Wohnung.
- Abgabetermin: Abnahme, Protokoll, Schlüsselübergabe.
Kündigung und Termin
Für Wohnungen gilt in der Schweiz eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Massgebend sind die Fristen und Termine in Ihrem Mietvertrag. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Familienwohnung braucht es die Unterschrift beider Ehe- oder eingetragenen Partner.
Wollen Sie früher ausziehen, können Sie eine zumutbare Nachmieterin oder einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dann werden Sie in der Regel von den Pflichten aus dem Mietvertrag befreit.
Die Endreinigung
Sie müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Dazu gehört eine gründliche Reinigung. Was genau erwartet wird, zeigt unsere Checkliste Endreinigung.
Planen Sie die Reinigung möglichst nahe am Abgabetermin, damit die Wohnung danach nicht mehr benutzt wird. Mit einer Endreinigung mit Abgabegarantie ist die Reinigungsfirma bei der Abnahme dabei und behebt Beanstandungen direkt.
Die Abnahme und das Protokoll
Bei der Abnahme geht die Verwaltung Raum für Raum durch die Wohnung und hält den Zustand in einem Protokoll fest. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Lesen Sie das Protokoll vollständig, bevor Sie unterschreiben.
- Unterschreiben Sie nur, was zutrifft. Sind Sie nicht einverstanden, vermerken Sie das direkt auf dem Protokoll.
- Lassen Sie sich eine Kopie geben oder fotografieren Sie das Protokoll.
- Machen Sie eigene Fotos aller Räume nach der Reinigung.
- Geben Sie alle Schlüssel ab und lassen Sie die Anzahl im Protokoll festhalten.
Mängel und normale Abnützung
Für normale Abnützung müssen Sie nicht aufkommen. Leicht verblasste Wände nach einigen Jahren oder Gebrauchsspuren am Boden gehören dazu. Sie haften nur für Schäden, die über den vertragsgemässen Gebrauch hinausgehen, zum Beispiel Brandflecken oder grosse Kratzer.
Die Vermieterschaft muss Mängel, für die Sie einstehen müssen, sofort melden. Meist geschieht das direkt im Protokoll. Später darf sie nur noch Mängel geltend machen, die bei einer üblichen Prüfung nicht erkennbar waren. Bei der Frage, wie viel ein Schaden noch kostet, hilft die paritätische Lebensdauertabelle. Sie gibt an, wie lange Bauteile wie Teppiche oder Anstriche üblicherweise halten.
Die Mietkaution zurückerhalten
Die Mietkaution liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen oder ist über eine Kautionsversicherung gedeckt. Die Bank gibt das Geld frei, wenn beide Seiten zustimmen. Geben Sie der Verwaltung dafür Ihre neue Adresse und Ihre Kontoverbindung an.
Hat die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keine Ansprüche rechtlich geltend gemacht, können Sie die Rückgabe direkt bei der Bank verlangen.
Häufige Fragen
- Muss ich bei der Wohnungsabnahme dabei sein?
- Es ist sehr zu empfehlen. Nur so können Sie Beanstandungen direkt besprechen und das Protokoll prüfen, bevor Sie es unterschreiben. Sie können auch eine Vertrauensperson mit schriftlicher Vollmacht schicken.
- Was passiert, wenn die Verwaltung die Reinigung beanstandet?
- Dann muss nachgereinigt werden, meist innert kurzer Frist. Mit der Abgabegarantie von abgabeklar ist die ausführende Reinigungsfirma bei der Abnahme dabei und reinigt kostenlos nach.
- Wann bekomme ich die Mietkaution zurück?
- Sobald Sie und die Verwaltung der Freigabe zustimmen. Macht die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keine Ansprüche rechtlich geltend, können Sie die Rückgabe direkt bei der Bank verlangen.
- Wer bezahlt Schäden, die durch normales Wohnen entstanden sind?
- Normale Abnützung müssen Sie nicht bezahlen. Sie haften nur für Schäden, die über den vertragsgemässen Gebrauch hinausgehen.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Streitigkeiten helfen die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietsachen oder der Mieterinnen- und Mieterverband.